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Startseite > Energie & Wasser > 24h-Lieferantenwechsel

24-Stunden-Lieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025

Die Bundesnetzagentur hat eine neue Regelung beschlossen, die den Wechsel des Energieversorgers deutlich beschleunigt. Ab dem 6. Juni 2025 tritt der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel in Kraft: Die technische Abwicklung eines Anbieterwechsels soll künftig werktags innerhalb eines Tages erfolgen.

Sobald Sie sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, sind alle beteiligten Marktpartner – also Energieversorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – verpflichtet, die relevanten Marktdaten innerhalb von 24 Stunden elektronisch auszutauschen und zu bearbeiten. Voraussetzung hierfür ist, dass alle notwendigen Angaben vollständig und korrekt von Ihnen übermittelt werden. Hierzu gehört ab sofort auch die Marktlokations-ID, eine 11-stellige Kennziffer im deutschen Energiemarkt zur Identifizierung von Verbrauchsstellen.

Die Regelung gilt deutschlandweit und erfordert umfassende Anpassungen in den energiewirtschaftlichen Prozessen und IT-Systemen. Auch für Sie als Kundin oder Kunde ergeben sich daraus neue Anforderungen – insbesondere bei Umzügen oder kurzfristigen Anbieterwechseln.

Wir haben uns sorgfältig auf die Umstellung vorbereitet und unterstützen Sie dabei, den Wechsel so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.

 

 

Alles Wichtige auf einen Blick – schauen Sie gern in unsere FAQ rein:


Was steckt hinter der Einführung des 24h-Wechsels?

Die Änderungen ergeben sich verpflichtend gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie auf nationaler Ebene um.

Ziel ist es, den Wettbewerb unter den Energielieferanten zu stärken und den Energiemarkt für Sie als Kunde insgesamt transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten.

Kann ich jetzt, rein theoretisch, jeden Werktag meinen Energielieferanten wechseln?

Ein Anbieterwechsel ist nicht sofort möglich – trotz 24-Stunden-Regel für die Abwicklung. Die neue Vorgabe beschleunigt lediglich den technischen Ablauf im Hintergrund

Bleiben meine bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?

Ja, die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert gültig, dies gilt ebenso für neue Verträge.

Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Ab dem 06.06.2025 ist die Ab- und Anmeldung von Zählern nur noch in die Zukunft möglich. Rückwirkende Ummeldungen sind nicht mehr erlaubt.

Bitte informieren Sie uns daher spätestens 10 Werktage vor Ihrer Schlüsselübergabe über Ihren Auszug oder Einzug.

Ihre Zählerstände können Sie selbstverständlich erst nach der Schlüsselübergabe nachreichen.

Alle genaueren Informationen haben wir HIER für Sie zusammengefasst.

Dort finden Sie auch die passenden Formulare, die wir ausgefüllt von Ihnen benötigen.

Was passiert, wenn ich meinen Auszug nicht rechtzeitig bei meinem Energielieferanten melde?

Wenn Sie Ihren Auszug nicht fristgerecht schriftlich bei Ihrem Energielieferanten bekanntgeben, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Umzug.

In diesem Fall bleiben Sie weiterhin für die Energiekosten an Ihrer bisherigen Lieferstelle verantwortlich – auch wenn bereits jemand anderes dort wohnt.

Warum ist die Marktlokations-ID jetzt so wichtig?

Die Marktlokations-ID (abgekürzt: MaLo-ID) ist eine eindeutige, elfstellige Kennnummer, die seit 2018 im deutschen Energiemarkt genutzt wird. Sie dient dazu, eine bestimmte Verbrauchs- oder Einspeisestelle eindeutig zu identifizieren – unabhängig vom Energieversorger oder Zähler. Vergeben wird die MaLo-ID vom jeweiligen Netzbetreiber. Sie bleibt auch dann bestehen, wenn Sie den Anbieter wechseln oder ein neuer Zähler installiert wird.

Die Angabe der Zählernummer allein genügt nicht mehr, um einen Lieferantenwechsel durchzuführen. Erforderlich ist nun zusätzlich die MaLo-ID, die Ihren Anschluss eindeutig identifiziert – vergleichbar mit der IBAN bei einem Bankkonto.

Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Wenn Sie gerade umziehen und die MaLo-ID Ihres neuen Anschlusses nicht kennen, können Sie diese beim Eigentümer oder Vormieter erfragen. Ist das nicht möglich, können wir die MaLo-ID über Ihre Zählernummer beim Netzbetreiber anfordern – bitte beachten Sie, dass dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen kann.

Tipp: In vielen Fällen ist die MaLo-ID auch im Übergabeprotokoll zur Schlüsselübergabe vermerkt.

 

Wenn Sie noch mehr zu dem Thema erfahren möchten, freuen wir uns von Ihnen zu hören!

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Unsere Zentrale:
Stadtwerke Barmstedt
Bahnhofstraße 27
25355 Barmstedt
Telefon: 04123 681-56
Telefax: 04123 681-641

Unser Kundenzentrum – für Sie vor Ort:

Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Telefon: 04123 681-56, Telefax: 04123 681-801
E-Mail: kontaktNO SPAM(at)stadtwerke-barmstedt.de

Hier finden Sie die Öffnungszeiten unseres Kundenzentrums.

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