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Information zur Soforthilfe
Information zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen
Update Januar 2024
Die im Herbst 2022 eingeführten staatlichen Energiepreisbremsen sind zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Update März 2023
Die staatlichen Entlastungen durch die Strom- und Gaspreisbremse sind da und umgesetzt. Wir haben unsere Kundinnen und Kunden mit einem persönlichen Anschreiben über die individuelle Höhe ihrer Entlastung informiert und ihnen auch die neue Abschlagshöhe ab März 2023 mitgeteilt. Die rückwirkenden Entlastungen für Januar und Februar wurden mit dem März-Abschlag gutgeschrieben.
Januar 2023
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.
Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem persönlichen Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen konkret für sie persönlich auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt dieser Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
- für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh
- für Strom auf 40 Cent/kWh
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung gegebenenfalls aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Update Juli 2023: Aktuell ist eine mögliche Verlängerung bis Ostern 2024 (31. März) im Gespräch. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für uns alle eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Der achtsame Umgang mit Energie bleibt weiterhin wichtig: Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Wir helfen Ihnen gern dabei und haben viele hilfreiche und leicht umzusetzende Tipps unter diesem Link für Sie zusammengefasst: https://stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/
2022
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Damit Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig entlastet werden, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 - spätestens im Januar 2023 - eine staatliche Soforthilfe, die sich am prognostizierten Jahresverbrauch beziehungsweise an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Auch ein Zwölftel des Grundpreises pro Jahr wird erstattet.
Als unsere Kundinnen und Kunden profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird nur ein reduzierter Dezemberabschlag eingezogen. Ausfallen kann der Dezember-Abschlag nicht ganz, weil wir Ihren Jahresverbrauch auf 11 statt auf 12 Abschläge umgelegt haben. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, sollten Sie die Zahlung für Dezember um die Soforthilfe reduzieren. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet – Ihnen geht auf keinen Fall Geld verloren. Auch dann nicht, wenn Sie die Anpassung des Dezember-Abschlags nicht vornehmen.
Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet - wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. dieser Kundenkreis muss seinem Energielieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
Dezember-Soforthilfe = „Überbrückungsgeld“ für den Winter
Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.
Die Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurde zum Beispiel bereits ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt, die Mehrwertsteuer auf Gas wurde von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld.
Ausblick
Ab 2023 Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Klar ist: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns vermutlich daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren kostenintensiv bleiben werden.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen: In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld: Jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Unsere illustrierten Tipps zum achtsamen Verbrauch von Erdgas finden Sie hier: https://stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/
Gas- und Strompreisbremse ab 1. März 2023
Zudem plant die Bundesregierung weitere Entlastungen über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden wird auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Die Differenz zum Vertragspreis übernimmt der Staat. Nur für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ von 80 Prozent wird der volle vertraglich vereinbarte Preis fällig.
Diese Maßnahme kann aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden: Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Software muss bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden.
Für unsere Kunden gilt: Die Gaspreisbremse senkt die monatliche Abschlagszahlung direkt – im März 2023 zusätzlich rückwirkend für die ersten beiden Monate des Jahres.
Im Normalfall berechnet sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Erdgasverbrauchs, da wir im Monat der Verbrauchsabrechnung keinen gesonderten Abschlag berechnen, sind die Jahreskosten unserer Kunden auf 11 (statt 12) Abschläge verteilt. Mit der Gaspreisbremse werden 80 Prozent dieses Verbrauchs zu 12 ct/kWh abgerechnet, nur für darüber hinaus gehende Verbräuche muss pro Kilowattstunde der aktuelle Preis des Liefervertrags bezahlt werden.
Es bleibt weiterhin wichtig, achtsam mit Energie umzugehen: So werden Umwelt und der eigene Geldbeutel geschont.
Entlastung durch Strompreisbremse
Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März 2023 werden auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend angerechnet und gutgeschrieben. Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs* zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Differenz zum Vertragspreis übernimmt der Staat. Nur für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ von 80 Prozent wird der volle vertraglich vereinbarte Preis fällig.
Strom zu sparen lohnt sich weiterhin, weil eben nur 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs subventioniert werden.
Wie groß die Entlastung tatsächlich ist, hängt davon ab:
· wie viel Strom man bisher verbraucht hat,
· wie viel man dieses Jahr verbraucht
· wie hoch der vertraglich vereinbarte Preis ist
Für unsere Kunden gilt: Die Strompreisbremse senkt die monatliche Stromrechnung direkt – im März 2023 zusätzlich rückwirkend für die ersten beiden Monate des Jahres.
Im Normalfall berechnet sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs, da wir im Monat der Verbrauchsabrechnung keinen gesonderten Abschlag berechnen, sind die Jahreskosten unserer Kunden auf 11 (statt 12) Abschläge verteilt. Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent dieses Verbrauchs zu 40 ct/kWh abgerechnet, nur für darüber hinaus gehende Verbräuche muss pro Kilowattstunde der aktuelle Preis des Liefervertrags bezahlt werden.
Wer zusätzlich Strom spart, profitiert umso mehr
Mit der Jahresrechnung wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Dabei gilt: Die Entlastung bleibt bei den Kundinnen und Kunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des prognostizierten Verbrauches, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Strom den aktuellen Preis des Stromvertrags. Hat man weniger verbraucht, wird jede Kilowattstunde zum Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart, auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch.
Die Strompreisbremse entlastet unsere Kunden also durch niedrigere Abschläge während des Jahres. Wer zusätzlich Strom einspart, kann bei der jährlichen Abrechnung Geld zurückerstattet bekommen.
Warum sind die Preise so stark gestiegen?
Die Beschaffungskosten, die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. Bereits 2021 lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Dieser Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten - die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.
Den Stadtwerken Barmstedt ist es in den letzten Jahren immer gelungen, mit einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Deshalb wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen auch nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Das führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise: Die Stadtwerke Barmstedt können die aktuellen Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg in unseren Tarifen fällt deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns auch in diesen herausfordernden Zeiten treu bleiben.
*Danke* für Ihr Vertrauen!