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FAQ dynamische Tarife
Struktur unseres dynamischen Stromtarifes XtraStrom Flex
1 Die Stadtwerke Barmstedt gewähren dem Kunden auf der Grundlage dieses Vertrages eine Preisgarantie bis zum Ablauf des 31.12.2025. Diese Garantie bezieht sich allein auf den oben genannten „Arbeitspreis Beschaffung und Vertrieb“ und den „Grundpreis Beschaffung und Vertrieb“ (jeweils netto) im Sinne des § 6.2 der AGB.
2 Die Energiekosten Spotmarkt bestimmen sich nach den Spotmarktpreisen der (EPEX Spot SE) in €/MWh, die für jede Stunde des Folgetages ermittelt werden. Die EPEX Spot SE ist die Europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom in Deutschland. Die sich dort bildenden Preise sind u. a. hier abrufbar: www.epexspot.com/en/market-results. Die sich so für jede einzelne Stunde des Folgetages an der Börse bildenden Energiekosten Spotmarkt werden je verbrauchter kWh an Sie weiter berechnet.
Sind diese für die einzelne Stunde negativ, werden Ihnen diese negativen Energiekosten als Gutschrift angerechnet. Für den Fall, dass die EPEX Spot SE diesen Spotmarktindex nicht mehr veröffentlicht, wird er durch den diesem Index am weitestgehend entsprechenden Folgeindex bzw. Alternativindex ggf. am Nachfolgerhandelsplatz ersetzt.
3 Der angegebene Preis entspricht dem derzeit gültigen Wert. Dem Kunden wird stets der jeweils aktuelle Preisbestandteil in Rechnung gestellt.
4 Alle angegebenen Bruttopreise inkl. derzeit gültiger Umsatzsteuer (19 %) und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Hinweis:
Die Spotmarktpreise unterliegen Schwankungen. Durch die Ermittlung der Energiekosten nach Spotmarktpreisen ergeben sich für Sie Chancen und Risiken. Wir geben die Chance niedriger bis negativer Spotmarktpreise ebenso an Sie weiter wie das Risiko hoher Spotmarktpreise. Diese können insbesondere in Stunden mit sehr hoher Nachfrage entstehen und dadurch das Durchschnittsniveau oder Festpreisangebote auch deutlich überschreiten. Für diese Bepreisung ist ein intelligentes Messsystem zwingend erforderlich. Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem intelligenten Messsystem erhalten Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html.
Haben Sie Interesse an unserm XtraStrom Flex Vertrag? Gern lassen wir Ihnen die Vertragsunterlagen Anfang Januar 2025 zukommen. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an kontakt(at)stadtwerke-barmstedt.de mit dem Betreff „XtraStrom Flex“. Wir kommen dann schnellstmöglich im neuen Jahr auf Sie zu.
1. Was ist ein dynamischer Tarif?
Wesentliches Merkmal eines dynamischen Tarifs ist, dass der Stromtarif einen variablen Preisbestandteil besitzt, der sich stündlich flexibel, oder eben „dynamisch“, ändert. Hierzu orientiert sich der dynamische Tarif an den aktuellen Börsenpreisen der Day-Ahead-Märkte. Insbesondere durch das variable Element unterscheidet sich der dynamische Tarif von herkömmlichen Tarifen mit fixen Preisen, bei denen der Zeitpunkt des Stromverbrauchs keinen Einfluss auf die Kosten hat. Die Kosten eines dynamischen Tarifs werden stündlich neu ermittelt und variieren beispielsweise je nach Angebot, Nachfrage und Tageszeit. Die Preisänderungen an der Börse werden somit 1:1 an den Kunden weitergegeben.
Beispiel: Es ist möglich, dass der Strom mittags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr 10,234 Cent pro kWh* kostet, abends von 19:00 bis 20:00 Uhr aber 27,612 Cent pro kWh*.
*Es handelt sich hierbei um reine Energiepreise, denen noch die hoheitlichen Abgaben, Steuern und Umlagen, das Netzentgelt sowie die Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind.
Die Preisverläufe an den Börsen können Sie beispielsweise unter folgenden Link abrufen:
2. Welche Vorteile und Chancen bieten dynamische Tarife?
Sie können durch dynamische Tarife ihre Stromkosten senken, sofern Sie Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedrigen Börsenpreisen verschieben können. Insbesondere wenn Sie über Geräte mit einem hohen, steuerbaren Verbrauch (z. B. Wallbox für E-Autos, Nutzung einer Wärmepumpe) verfügen, können sich hieraus Chancen ergeben.
Darüber hinaus sind oft die Preise niedrig, wenn viel erneuerbarer Strom produziert wird. Bei passender Verlagerung der Nachfrage in entsprechende Zeitfenster kann somit aktiv die Energiewende unterstützt werden.
3. Welche Risiken bestehen im Zusammenhang mit dynamischen Tarifen?
Durch die direkte Verbindung zur Strombörse unterliegt der dynamische Tarif stündlichen Preisschwankungen, die auf Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und Tageszeit beruhen. Durch den steigenden Ausbau erneuerbarer Energien erhöht sich die Preisvolatilität. So kann es zwar sehr günstige Preise geben, beispielsweise wenn die Sonne scheint. Es kann aber auch enorm hohe Preise geben, beispielsweise wenn weder die Sonne scheint noch ausreichend Wind vorhanden ist.
Falls keine Verschiebung des Verbrauches von Zeiten mit hohen Preisen in Zeiten mit niedrigen Preisen vorgenommen wird bzw. vorgenommen werden kann (z. B. Zubereitung des Festtagsessens, morgentliches Duschen mit Durchlauferhitzer), können sehr hohe Stromrechnungen entstehen. Ein dynamischer Tarif garantiert folglich nicht automatisch geringere Kosten als in Fix-Preistarifen.
Folglich ist es sehr wichtig, dass Sie sich des Risikos, dass mit dynamischen Tarifen einhergeht, bewusst sind.
4. Warum schwanken die Strompreise?
Der Preis für an Strombörsen gehandelten Strom bildet sich nach Angebot und Nachfrage. Das Angebot erneuerbarer Energien beispielsweise variiert aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Wind und Sonne. Meist gilt: Wenn viel Wind und Sonne vorhanden sind, ist der Börsenpreis niedriger. Wenn dahingegen viel Kohle oder Gas verstromt wird, steigt meist der Preis.
Aber auch die Stromnachfrage ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom und Privathaushalte abends.
5. Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich weiterhin aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist nach wie vor ein fixer Betrag, der sowohl die Grundkosten für Netz- und Messtellenbetrieb als auch unsere internen Kosten abdeckt. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält weiterhin nicht variable Teile wie etwa hoheitliche Abgaben, Steuern und Umlagen, Vertriebskosten und Netzentgelte, die regional variieren. Allerdings wird beim dynamischen Tarif ein Teil des Arbeitspreises aufgrund der Kopplung mit den Börsenpreisen jede Stunde neu gebildet und gilt für die in diesem Intervall gelieferte Strommenge.
6. Wieso können negative Strompreise auftreten?
Negative Strompreise sind an der Strombörse mittlerweile keine Seltenheit mehr und treten dann auf, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Dieser Effekt kann auftreten, wenn Stromerzeuger, wie Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen sehr viel Strom erzeugen und der Stromverbrauch gleichzeitig sehr niedrig ausfällt. Dies ist beispielsweise oft an sonnigen Feiertagen im Sommerhalbjahr der Fall, da einerseits wenig Nachfrage der Industrie besteht und andererseits viele Solaranlagen Strom produzieren.
Um eine Überlastung des Netzes zu verhindern, muss das Stromangebot kurzfristig herunter- und die Stromnachfrage hochgeregelt werden. Dies geschieht, unter anderem, über den Preismechanismus.
7. Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag mehr gezahlt. Dies bedeutet beispielsweise: Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, wird ihre Rechnung in einem Wintermonat deutlich höher sein als in einem Sommermonat. Somit haben Sie – anders als beim Fixpreismodel (Grundversorgung oder XtraStrom) – keine monatlich konstante finanzielle Belastung in Form einer Abschlagszahlung.
Ihre stündlichen Verbrauchswerte und die hierzu passenden Börsenpreise können Sie der detaillierten Auflistung Ihrer stündlichen Verbrauchswerte in Ihrem Kundenportal entnehmen und hiermit Ihre Rechnung, die wir Ihnen auch digital zur Verfügung stellen, überprüfen.
8. Welche Vertragslaufzeiten werden angeboten?
Unser dynamischer Stromtarif (XtraStrom Flex) hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres
9. Welche Voraussetzungen gibt es für den Abschluss eines dynamischen Tarifs?
Ein intelligentes Messsystem (kurz IMSys) ist zwingende Voraussetzung für einen dynamischen Tarif. Das IMSys, oft auch „Smart Meter“ genannt, ermöglicht die stündliche Erfassung des Stromverbrauchs. Nur so können Börsenpreis und Stromverbrauch überhaupt gegenübergestellt werden und eine korrekte Abrechnung in Abhängigkeit des eigenen Verbrauchverhaltens durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist ein dynamischer Tarif ein rein digitales Produkt, sprich Sie müssen unser Kundenportal aktiv nutzen und dort angemeldet sein.
10. Was ist ein Smart Meter und wozu wird er benötigt?
Ein Smart Meter, in der Fachsprache intelligentes Messsystem (kurz IMSys) genannt, besteht aus einer digitalen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem "Smart-Meter Gateway", das dafür sorgt, dass die Verbrauchsdaten über das Internet kommuniziert werden können. So wird der tatsächliche Stromverbrauch der einzelnen Lieferstellen genau erfasst und gespeichert. Erst hiermit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Sie Ihren Verbrauch, beispielsweise über eine App, einsehen können und so einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch erhalten. Dadurch kann der Energieverbrauch bewusst gesenkt bzw. umverteilt und das Energienetz stabiler und effizienter gemacht werden. Zählerstände müssen durch Smart Meter zudem nicht mehr analog abgelesen werden. Für die Umsetzung eines dynamischen Tarifs ist ein Smart Meter zwingend notwendig.
Wichtig: Eine sogenannte moderne Messeinrichtung, die beispielsweise den aktuellen Zählerstand auf einem digitalen Display anzeigt, ist kein intelligentes Messsystem. Erst durch das „Smart-Meter-Gateway“ wird dieses dazu befähigt, die Verbrauchswerte so genau zu erfassen, dass beispielsweise eine stündliche Abrechnung möglich ist.
Weitere Informationen können beispielsweise der Webseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler
11. Wie erhalte ich ein intelligentes Messsystem?
Um die Installation eines Smart Meters kümmert sich der zuständige lokale Messstellenbetreiber, der meist auch der Netzbetreiber ist. Alternativ kann auch ein dritter Messstellenbetreiber beauftragt werden.
12. Was ist, wenn ich über keinen Smart Meter verfüge?
Ein Smart Meter ist zwingende Voraussetzung für die Belieferung mittels eines Dynamischen Tarifs. Gerne beliefern wir Sie aber mit einem unserer verlässlichen Produkte, für das kein aufwendiger Smart Meter Einbau nötig ist.
13. Ist die Umrüstung auf Smart Meter in Deutschland Pflicht?
Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Plan zum Rollout von Smart Metern bis 2030 vorgestellt. Demnach sind Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, Verbrauchern mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr oder einer installierten Leistung ab 7 kW (z.B. durch eine Photovoltaikanlage) einen Smart Meter zu verbauen. Verbrauchern unter 6.000 kWh/Jahr Stromverbrauch, beziehungsweise unter 7 kW installierter Leistung, steht es frei sich für ein Smart Meter zu entscheiden.
Genauere Informationen können Sie beispielsweise der Webseite des BMWKs entnehmen: BMWK - Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende
Haftungshinweis: Die vorliegende FAQ-Liste wurde mit größter Sorgfalt entwickelt. Gleichwohl übernehmen die Stadtwerke Barmstedt aufgrund der ständigen Veränderungen und Fortbildungen des Rechts sowie der zum Teil uneinheitlichen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte für den rechtlichen Bestand der Inhalte keine Haftung, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.