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100% klimagute Stromversorgung Ihrer Wärmepumpe
Wenn es um das Thema Stromversorgung geht, dann sind Sie bei uns richtig! Wir sorgen mit unseren 100% klimaguten Ökostrom dafür, dass der Strom in Ihrem Haushalt aber auch in Ihrer Wärmepumpe fließt. Damit Sie zusätzlich sparen, bieten wir Ihnen unseren günstigen XtraStrom-Sondervertrag an.
Selbstverständlich steht Ihnen in unserem Grundversorgungsgebiet auch alternativ der Grundversorgungstarif zur Verfügung.
Wichtig ist dabei, dass der Arbeitspreis und der Grundpreis für Beschaffung und Vertrieb für Ihren Haushalt und Ihre Wärmepumpe identisch sind.
Gut zu wissen: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG, die nach dem 01.01.2024 installiert wurden, sieht der Gesetzgeber jedoch eine Reduzierung der Netzentgelte vor.
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung von mehr als 4,2 kW im Niederspannungsnetz. Dazu zählen auch Wärmepumpen sowie integrierte Zusatz- oder Notheizungen (z.B. Heizstäbe).
Als Betreiber einer Wärmepumpe stehen Ihnen unterschiedliche Module hinsichtlich der Reduzierung der Netzentgelte zur Auswahl:
Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung
Hierbei erfolgt eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts.
Für das Lieferjahr 2024 beträgt diese Pauschale im Netzgebiet der Stadtwerke Barmstedt 157,63 €/Jahr (netto | zzgl. 19 % USt.).
Durch die gewährte Reduzierung darf das - an einer Marktlokation (Zählpunkt) zu zahlende Netzentgelt - 0,00€ nicht unterschreiten.
Modul 2: Prozentuale Netzentgeltreduzierung
Diese Option muss durch den Betreiber ausdrücklich als Alternative zu Modul 1 beauftragt werden und ist nur wählbar, sofern der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung(en) separat gemessen und an einer extra Marktlokation (ohne registrierende Leistungsmessung) abgerechnet wird.
Der reduzierte Arbeitspreis des Netzbetreibers für die Netznutzung entspricht 40% des Arbeitspreises für die Entnahme (ohne registrierende Leistungsmessung) in der Niederspannung.
Für eine Marktlokation, die nach Modul 2 abgerechnet wird, wird durch den Netzbetreiber kein Netzentgelt-Grundpreis erhoben.
Automatisch wird das Modul 1 als Reduzierungslogik hinterlegt.
Der Wechsel in das Modul 2 muss hingegen durch den Betreiber (Anschlussnehmer) beim Stromlieferanten beauftragt werden. Ein erneuter Wechsel von Modul 2 zu Modul 1 ist nicht möglich.
Wichtig: Die Beantragung von Modul 1 und Modul 2 erfolgt ausschließlich über den Betreiber der Wärmepumpe beim jeweils zuständigen Netzbetreiber – nicht beim Stromlieferanten.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!
Hinweis zu Sperrzeiten
Sperrzeiten sind Zeitfenster, in denen Ihr Netzbetreiber die Zusatzheizung Ihrer Wärmepumpe kurzzeitig vom Stromnetz trennt, um Lastspitzen zu vermeiden.
Im Netzbereich der Stadtwerke Barmstedt gelten die Sperrzeiten vom 1. April bis 30. September täglich von:
07:00 Uhr – 08:00 Uhr
10:00 Uhr – 12:00 Uhr
18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Für Wärmepumpenstrom außerhalb unseres Netzgebietes erfragen Sie die Sperrzeiten bitte bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber.
Information zur HT-NT-Zeiten
Der Hochtarif (HT) bezeichnet die Strombezugszeiten am Tag, der Niedertarif (NT) die Strombezugszeiten in der Nacht oder Nebenzeiten.
In unserem Netzgebiet in Barmstedt sind die HT/NT-Zeiten wie folgt, die in den Sommermonaten nur leicht zu den Wintermonaten abweichen:
Hochtarif (HT)
1. April - 30. September: 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
1. Oktober - 31. März: 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Niedertarif (NT)
1. April - 30. September: 20:01 Uhr - 06:59 Uhr
1. Oktober - 31. März: 21:01 Uhr - 06:59 Uhr
Für Wärmepumpenstrom außerhalb unseres Netzgebietes können Sie die HT/NT-Zeiten bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber erfragen.