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Für den Klimaschutz:
CO2-Emissionen für Wärme und Verkehr bekommen einen Preis
Ab 1. Januar 2021 wird der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren kostenpflichtig. Wer für Wärme und Mobilität zum Beispiel Heizöl, Kohle, Benzin, Diesel oder Erdgas verbraucht, muss ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, diesen CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro pro Tonne festzulegen. Danach steigt der Preis schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
Gas ist der meistgenutzte Heiz-Energieträger in Deutschland, gleichzeitig gilt es als klimafreundlichster fossiler Energieträger: Es übertrifft alle anderen im Hinblick auf ihren Wirkungsgrad. Bei der Verbrennung von Erdgas wird viermal mehr Energie pro CO2 freigesetzt als bei der Verbrennung von Öl oder Kohle.
Was bedeutet der CO2-Preis für unsere Kunden?
Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern fallen üblicherweise rund 11.600 kWh Erdgas für Heizung und Warmwasser an. Dieser Verbrauch verursacht im Durchschnitt 2,32 Tonnen CO2 pro Jahr. Somit fallen für diesen Haushalt im Jahr 2021 zusätzliche Kosten von 55,75 Euro an.
Der CO2-Preis ist künftig im Arbeitspreis enthalten. Die Zusatzkosten werden von uns separat auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Einführung eines Preises für CO2-Emissionen für Erdgas
Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.
Die Bundesregierung führt dazu u.a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis.
Durch die Einführung des CO2-Preises, auch CO2-Abgabe, CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt, wird unter anderem Erdgas für Sie teurer. Wir als Ihr Energielieferant berechnen Ihnen die CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter. Sie können diese Kosten durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, z.B. durch richtiges Heizen und Lüften oder durch eine neue Heizung, reduzieren. Wir unterstützen Sie dabei durch vielfältige Angebote.
Im Folgenden geben wir Ihnen Antworten auf einige wichtige Fragen zur Einführung des CO2-Preises:
Was regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG?
Das BEHG ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Emissionshandels-systems (nEHS) ab 2021. Das BEHG ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Einbezogen in den nEHS werden grundsätzlich alle auf den Markt gebrachten CO2-Emissionen verursachenden Brennstoffe, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 Kohle.
Wer nimmt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teil?
Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.
Demnach müssen wir als Stadtwerke Barmstedt ab 2021 für die an Sie verkaufte Menge Erdgas einen CO2-Preis bezahlen. Wir sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den unser Erdgasprodukt bei Ihnen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.
Die Kosten für diese Zertifikate berücksichtigen wir künftig in der Preisgestaltung etwa bei unseren Erdgasprodukten. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Bepreisung von Brennstoffemissionen emissionsmindernde Verhaltensänderungen zu bewirken. Die höheren Kosten sollen für den gewünschten finanziellen Anreiz zur Emissionsminderung sorgen, da sich Maßnahmen wie z.B. die Investition in Wärmedämmung oder eine effizientere Heizung schneller rechnen.
Worin besteht der Unterschied zwischen dem europäischen, dem nationalen und dem freiwilligen Emissionshandel?
Der nationale (nEHS) und europäische Emissionshandel (EU-ETS) sowie der freiwillige Emissionshandel haben unterschiedliche Ansatzpunkte, wie die Reduzierung der Treibhausgasemissionen umgesetzt wird:
- Der EU-ETS verpflichtet zur Abgabe von Emissionsberechtigungen, wo Emissionen in einer Anlage entstehen, also etwa in einem Kraftwerk. Bei den vom EU-ETS umfassten Industrie und Energieanlagen handelt es sich um eine kleinere Anzahl von Akteuren mit sehr hohen direkten Anlagenemissionen.
- Der nEHS setzt hingegen viel früher an: Schon für das Inverkehrbringen der Brennstoffe müssen Verschmutzungsrechte eingekauft werden, noch bevor die Brennstoffe bei der Anlage angelangt sind. Diese Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der Brennstoffe entstehen, werden dabei dem Inverkehrbringer zugerechnet. Also beispielsweise zahlen wir als Erdgaslieferant für die Emissionen, die bei Ihnen durch das Verbrennen von Erdgas in Ihrer Heizung entstehen.
- Der freiwillige Emissionshandel schafft die Möglichkeit, entstandene Emissionen durch eine freiwillige Kompensation auszugleichen. Wenn Sie beispielsweise eine Heizung mit Erdgas betreiben, entstehen weiterhin CO2-Emissionen, auch wenn Sie sparsam mit der Energie umgehen. Diese Emissionen können Sie z.B. über unser klimaneutrales XtraGas ÖkoPLUS freiwillig kompensieren. Hierbei finanzieren Sie mit Ihrem Erdgasprodukt nachhaltige Projekte, die den globalen Treibhausgasausstoß reduzieren. Wir haben uns für zwei Solarkraftwerke in Indien entschieden, bei denen deutlich mehr als nur der Aspekt des Klimaschutzes berücksichtigt wird: Bildung und Ausbildung, verbesserte medizinische Versorgung, Investitionen in die Infrastruktur vor Ort, die Kinder- und Kulturförderung waren uns bei der Auswahl der zu fördernden Projekte immens wichtig.
Wie hoch ist die CO2-Abgabe für das Jahr 2021 und die darauffolgenden Jahre?
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch uns verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:
- 2021: 25 € pro Tonne CO2
Das entspricht netto etwa. 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %. - 2022: 30 € pro Tonne CO2
- 2023: 30 € pro Tonne CO2
- 2024: 45 € pro Tonne CO2
- 2025: 55 € pro Tonne CO2
- 2026: 55 bis 65 € pro Tonne CO2
Wie werden die CO2-Kosten pro Kilowattstunde Erdgas berechnet?
Die Umrechnung vom CO2-Preis in Kilowattstunden Erdgas ist in der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) geregelt. Diese schreibt den Inverkehrbringern von Erdgas vor, wie die Emissionen ermittelt werden müssen. Ganz konkret müssen wir die Emissionen für die in einem Kalenderjahr gelieferte Erdgasmenge durch Multiplikation mit Berechnungsfaktoren ermitteln. Die genaue Methodik und Standardwerte sind in Anlage 2 der EBeV 2030 festgelegt.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand eines konkreten Beispiels, das wir auf einen Haushalt heruntergebrochen haben, wie die Kosten pro Kilowattstunde Erdgas ermittelt wird:
- Wir liefern an Sie im Jahr 2024 die Erdgasmenge von 20.000 kWh.
- Diese Erdgasmenge multiplizieren wir mit einem Umrechnungsfaktor, dem Heizwert und dem heizwertbezogenen Emissionswert.
- Diese sind in Anlage 2 der EBeV wie folgt festgesetzt:
- Umrechnungsfaktor: 3,2508 GJ/MWh (1 MWh entspricht 1.000 kWh)
- Heizwert: 1 GJ/GJ
- Heizwertbezogenen Emissionswert: 0,0558 t CO2/GJ
- Daraus ergibt sich für Sie folgende CO2-Emission:
CO2-Menge= 20 MWh (=20.000 kWh) * 3,2508 GJ/MWh * 1 GJ/GJ * 0,0558 t CO2/GJ = 3,63 Tonnen CO2 - Für die so ermittelten CO2-Emissionen müssen wir als Erdgaslieferant die entsprechende Menge Zertifikate einkaufen: 3,63 Tonnen CO2 * 45 € pro Tonne CO2 = 163,35 € netto. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
- Diese Kosten berechnen wir Ihnen weiter. Pro Kilowattstunde Erdgas ergibt sich für das Jahr 2024 ein Wert von 0,816 Ct/kWh zuzüglich Mehrwertsteuer (163,35 € geteilt durch 20.000 kWh).
- Die Kosten erhöhen sich, wenn der Zertifikatspreis ab 2025 weiter steigt.
Ist mein Erdgastarif davon betroffen?
Ja, jeder Erdgastarif jedes Anbieters ist betroffen. Bei jedem müssen Sie also ab dem Jahr 2021 einen Preis für die bei der Verbrennung in Ihrer Heizung entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 180g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 25 € je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr 2021 ergäben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 91 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen.
Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen. Ganz einfach geht das zum Beispiel mit richtigem Lüften und Heizen oder einer Heizungsmodernisierung.
Als moderner Energieversorger beliefern wir Sie nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern helfen Ihnen mit verschiedenen Leistungen: Mit dem Energieberater der Stadtwerke Barmstedt können Sie besprechen, wie sie ihren Erdgasverbrauch minimieren können oder ob eine Heizungsmodernisierung hilft, um auch langfristig Kosten zu sparen. Auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Energiespartipps helfen bei dem bewussten Umgang mit Ressourcen.
Unsere Kolleg*innen im Kundenzentrum beraten Sie gerne.
Müssen andere Erdgaslieferanten auch den CO2-Preis zahlen?
Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den das Erdgas durch das Inverkehrbringen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Alle Erdgaskunden sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie sind und welchen Tarif sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas. Lediglich bei einem Erdgasprodukt mit 100 % Bioerdgas fallen keine zusätzlichen Kosten an (siehe auch Berechnung bei vorheriger Frage).
Wie trägt die Einführung des CO2-Preises zum Klimaschutz bei?
Der neue CO2-Preis soll Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. So entsteht ein Anreiz, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.
Als moderner Energieversorger beliefern wir Sie nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern helfen Ihnen mit verschiedenen Leistungen beim Energiesparen: Mit unserem Energieberater können Sie besprechen, wie sie ihren Erdgasverbrauch minimieren oder ob eine neue Heizung hilft, um auch langfristig Kosten zu sparen.
Nehmen Sie für eine Terminvereinbarung bitte Kontakt mit unserem Kundenzentrum auf. *Danke*.
Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?
Der zusätzliche Betrag, den wir über angepasste Preise einnehmen, bleibt nicht bei uns sondern wir geben ihn unmittelbar weiter: Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.
Ist es sinnvoll auf eine andere Heizungsart oder einen anderen Energieträger umzusteigen?
Mit Erdgas heizen Sie bereits deutlich klimafreundlicher als mit einer Ölheizung, wodurch auch der CO2-Preis je kWh geringer ist. Darüber hinaus ist eine Kombination Ihrer Erdgasheizung mit Solarenergie möglich, um die CO2-Bilanz weiter zu verbessern. Eine Umstellung auf einen anderen Energieträger wie z.B. Holzpellets oder Strom bei Wärmepumpen kann zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führen. Neben höheren Investitionskosten sind dafür häufig größere bauliche Veränderungen erforderlich, wie z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung bei Wärmepumpen oder einem Lager für die Holzpellets.
Egal für welche Heizung sich Hausbesitzer entscheiden: Wichtig ist eine gut eingestellte Heizung, mit der Sie effizient und umweltschonend heizen.
Was kann ich tun, um meinen Erdgas- oder Wärmeverbrauch zu reduzieren?
Wir haben für Sie ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch reduzieren können und somit Energiekosten und CO2-Kosten sparen können:
Wärmeverluste müssen nicht sein
Wenn Rollläden und Vorhänge nachts geschlossen sind, verringert das die Wärmeverluste durch die Fenster. Gedämmte Heizkörpernischen sparen bis zu vier Prozent Heizkosten.
Wärme dort, wo sie gebraucht wird
Verkleidungen vor Heizkörpern verhindern, dass sich die Wärme im Raum ausbreiten kann. Auch lange Vorhänge, ungünstig platzierte Möbel sowie am Heizkörper trocknende Handtücher können bis zu 20 Prozent Wärme schlucken.
Richtiges Heizen spart Bares
Manche mögen’s heiß und wundern sich später über hohe Heizkosten: Eine um 1 °C niedrigere Raumtemperatur spart rund sechs Prozent Heizkosten.
Die Wohnung, nicht den Keller heizen
Ist die Heizung außerhalb des Wohnbereichs oder in ungenutzten Räumen, etwa dem Heizungskeller, müssen Heizkessel, Warmwasserbereiter sowie Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt sein. Schließlich soll nur die Wohnung und nicht der Keller warm werden. Rohre können Sie kostengünstig selbst dämmen.
Heizung regelmäßig warten lassen
Lassen Sie die Heizung regelmäßig warten! Ist diese in einem guten Zustand, spart das bis zu vier Prozent Energiekosten. Regelmäßige Wartung erhöht gleichzeitig die Betriebssicherheit. Auch eine Reinigung der Heizkörper zu Beginn der Heizsaison spart bares Geld.
Moderne Heizungsregelung senkt Kosten
Nachts genügt in den Wohnräumen eine Raumtemperatur von 16 °C bis 18 °C, das spart leicht 20 bis 30 Prozent Energie. Nutzen Sie die „Nachtabsenkung“ Ihrer Heizungsregelung auch während des Winterurlaubs oder wenn die Wohnung längere Zeit verwaist ist.
Moderne Heizungstechnik zahlt sich aus
Ein moderner Niedertemperatur- oder Brennwertkessel kommt mit bis zu 40 Prozent weniger Energie aus. Wer dabei auf Erdgas setzt, trägt auch zur Umweltentlastung bei, da Erdgas-Heizkessel in der Regel schadstoffärmer arbeiten.
Das Geld nicht verheizen
Frischluft ist das Nonplusultra für ein gesundes Raumklima. Gekippte Fenster sorgen aber kaum für frische Luft, sondern bloß für hohe Heizkosten. Ein ständig gekipptes Fenster kann Energiekosten von etwa 200 € pro Jahr verursachen.
Richtiges Lüften leicht gemacht
Lüften Sie in der Heizperiode vier Mal täglich für etwa fünf Minuten per Stoßlüftung, d.h. bei ganz geöffneten Fenstern. Nach dem Duschen und Kochen zusätzlich kurz lüften. Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörpern abdrehen.
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