Startseite > Service > Energie sparen > Energieberatung
Energieberatung
Mehr als 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland gehen auf das Konto von Gebäuden. Der bewusste Umgang mit Ressourcen ist wichtig - wir unterstützen Sie gern, wenn Sie Energie einsparen und damit gleichzeitig unsere Umwelt schützen möchten.
Diese drei Beratungsangebote stehen Ihnen zur Verfügung:
1. Energie-Check
Ihr Vorteil:
Unser Energieberater kommt zu Ihnen – und begleitet Sie auf einem Rundgang durch Ihr Zuhause. Er sichtet unter anderem die Bauteile der Gebäudehülle, Ihre Heizungsanlage und Ihre Warmwasserbereitung.
Gemeinsamer Rundgang durch das Gebäude
Beurteilung der energetischen Qualität der Fenster, Außenwände, Geschossdecken und des Daches
Beurteilung der Heizungsanlage und elektrischen Verbraucher (Herd, Waschmaschine, Beleuchtung, etc.)
Empfehlungen zur Energieeinsparung durch Sofortmaßnahmen und durch Investitionen (beispielsweise durch einen Fenstertausch)
Beratung zu Fördermöglichkeiten
Tipps zum richtigen Heizen und Lüften
Der Gebäudecheck dauert zirka 120 Minuten.
2. Energie-Ausweis
Wir bieten zwei verschiedene Arten an Energie-Ausweisen an.
Energieausweis 1: Bedarfsausweis
Beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden ist ein Energieausweis vonnöten – eine Pflicht gemäß Gebäudeenergiegesetz. Wir helfen Ihnen dabei! Unser Energieberater erstellt einen Überblick über den energetischen Stand Ihres Gebäudes, er erkennt und erläutert das Modernisierungspotenzial.
Zum Leistungsumfang gehören:
- Eine Bestandsaufnahme von Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Die Berechnung der Energieverluste durch die Bauteile der Gebäudehülle
- Eine Berechnung der anlagentechnischen Verluste (Erzeugung, Speicherung, Verteilung, Übergabe)
- Die Darstellung der energetischen Kennwerte
- Das Ausstellen eines Energieausweises
- Hilfreiche Hinweise zu Modernisierungsempfehlungen
Der umfangreichere Bedarfsausweis beschreibt die energetische Qualität des Gebäudes und der Heizungsanlage. Dieser Ausweis ist ein echter Mehrwert für Käufer!
Energieausweis 2: Verbrauchsausweis
Für Gebäude, die nach dem 01.11.1977 gebaut wurden, darf der „einfache“ Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis berücksichtigt nur den individuellen Verbrauch an Gas / Heizöl und ist daher nicht aussagekräftig: Jeder Bewohner hat ein individuelles Heizverhalten, das sich auf den energetischen Kennwert auswirkt.
Für den Verbrauchsausweis ist kein Vor-Ort-Termin nötig.
3. Heizungscheck
Sie denken mitunter an den Austausch Ihrer alten Heizungsanlage oder an den Umstieg auf erneuerbare Energien?
Warten Sie nicht bis Ihre Heizungsanlage ausfällt: Denn dann muss es sehr schnell gehen und die Wechsel-Chance auf andere Energieträger ist meist vertan. Beim Heizungscheck ermitteln wir den Ist-Zustand Ihrer Heizung und führen eine Heizlastberechnung durch, die Grundlage für die Dimensionierung (Leistungsauswahl) von Heizungsanlagen ist. Auf Basis dieser Werte und der baulichen Gegebenheiten prüfen wir, welche Art von Heizungsanlage für Ihr Haus und für Sie als Nutzer sinnvoll und geeignet ist. Dabei betrachten wir unter anderem den Einsatz einer Wärmepumpe, die Nutzung von Pellets oder die Möglichkeiten von Solarthermie.
Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die Einfluss auf die Auswahl eines neuen Heizsystems haben: Platzangebot im Heizungsraum, Neigung und Ausrichtung der Dachflächen, Anschlussmöglichkeiten an das Erdgas-Versorgungsnetz, Anzahl und Durchmesser der Schornsteine und viele mehr. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein Konzept für die neue Heizungsanlage und zeigen Ihnen die aktuell sehr attraktiven Fördermöglichkeiten auf. Auf Basis dieses Konzeptes können Sie sich vergleichbare Angebote von Fachunternehmen einholen, die wir auf Förderfähigkeit prüfen. Bevor Sie im Anschluss Ihre neue Heizungsanlage beauftragen, stellen wir gemeinsam die Förderanträge und haben dabei Förderbedingungen und -fristen im Blick.
Eine Förderung von bis zu 45 % der Investitionskosten ist möglich!
Anteilige Kostenübernahme
Für alle Beratungsangebote gilt: Kunden der Stadtwerke Barmstedt können sich für eine anteilige Kostenübernahme direkt an unser Kundenzentrum wenden.
Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung: Der Kunde, der den Auftrag an unseren Energieberater erteilt, muss auch unser Vertragspartner an der Lieferstelle sein, für die das Energieberatungsangebot in Anspruch genommen wird.
Wenn Sie noch Fragen haben oder gleich zur Tat schreiten möchten, rufen Sie uns gern direkt an: 04123 681-56