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Startseite > Über uns > Informationen für Marktpartner > Stromnetz

Stromnetz

 

Die Stadtwerke Barmstedt gewähren allen Netzkunden den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Stromnetz gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen (EnWG) und Rechtsverordnungen (StromNZV), (StromNEV).

  1. Feststellung Grundversorger

    Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, den Grundversorger festzustellen und im Internet zu veröffentlichen. Die Stadtwerke Barmstedt teilen daher mit, dass die Stadtwerke Barmstedt Grundversorger im Versorgungsgebiet Barmstedt sind.

    Bekanntmachung

    Die Stadtwerke Barmstedt machen im Verhältnis zu verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (Az: BK6-06-009) Gebrauch und versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie im gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.

    Barmstedt, den 05.05.2008 

  2. Netzanschluss

    Technische Mindestanforderungen
    Neben den Allgemeinen Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung gewährleisten die "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB NS Nord 2012 (Ausgabe 2016)" und "TAB NS Nord 2019" sowie die "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Barmstedt zur Niederspannungsanschlussverordnung - NAV" die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der Stadtwerke Barmstedt.

    TAB NS NORD 2019
    TAB NS NORD Beiblätter 2019

    TAB NS NORD ab 01.02.2020
    TAB NS NORD Beiblätter ab 01.02.2020

    TAB NS NORD ab 01.04.2025
    TAB NS NORD Beiblätter ab 01.04.2025

    Merkblatt Netzanschluss

    Niederspannungsanschlussverordnung

    Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 ENWG stellen wir Ihnen hier die Anschlussbedingungen für Letztverbrauchern im Bereich Niederspannung zur Verfügung: 

    NAV
    Ergänzende Bestimmungen zur NAV
    Preisblatt zu den ergänzenden Bestimmungen zur NAV
    Kabel- und Leitungsmerkblatt

    Formulare zum Anschluss von PV-Anlagen, KWK-Anlagen und Speichersystemen

    Anmeldung Netzanschluss
    Inbetriebsetzungsauftrag
    Antrag für den Anschluss von Speichersystemen
    Antrag für den Anschluss von Erzeugungsanlagen
    Erläuterungen Musterformular
    Erläuterungen Datenblatt Speicher
    Anmeldung Steckerfertige Erzeugungsanlagen

     

    Hausanschlussvertrag

    Mit der Änderung bzw. Installation eines Stromhausanschlusses ist ein eingetragener Installateur zu beauftragen. Wurde die Änderung bzw. Installation vorgenommen, muss diese von einem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Barmstedt abgenommen werden. 

    Vertrag 

  3. Netzzugang

    Für den diskriminierungsfreien und transparenten Zugang und die sichere Nutzung des Stromversorgungsnetzes der Stadtwerke Barmstedt stellen wir Ihnen folgende Informationen bereit:

    Lieferantenrahmenvertrag (LRV) - gültig ab 01.04.2022

    LRV Strom BK6-20-160_21.12.2020
    Anlage a - EDI-Vereinbarung  
    Anlage b – Sperrauftrag 
    Anlage c – Zuordnungsermächtigung 
    Kontaktdatenblatt

    Informationen für unsere Marktpartner:
    Zur Gewährleistung eines reibungslosen elektronischen Datenaustausches im Rahmen der Kommunikation gemäß GeliGas sowie GPKE stellen die Stadtwerke Barmstedt in der Rolle des Lieferanten von Erdgas und Strom ihren  Marktpartnern alle notwendigen Informationen  zur Kommunikation zur Verfügung:

    Datenblatt Marktkommunikation Strom

    Download-Link für unsere Zertifikate - gültig ab 22.05.2022
    Nachweis für Wiederverkäufer bis 09.09.2018
    Nachweis für Wiederverkäufer bis 14.06.2021
    Nachweis für Wiederverkäufer bis 06.01.2024
    Nachweis für Wiederverkäufer bis 18.10.2026

    Allen Lieferanten, die das Netz der Stadtwerke Barmstedt nutzen, wird eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 - der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 - GPKE) - angeboten.
    In den Schritten 11 a und 11 b des Prozesses "Lieferantenwechsel", in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses "Lieferbeginn" und im gesamten Prozess "Zählerstand-/ Zählwertübermittlung" wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses "Stammdatenänderung" ist, aufgrund des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten, die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
    Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

  4. Netzengpässe

    Betreiber von Übertragungsnetzen haben im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren das Entstehen von Engpässen in ihren Netzen und an den Kuppelstellen zu benachbarten Netzen mit Hilfe von netzbezogenen und marktbezogenen Maßnahmen zu verhindern.

    Lässt sich die Entstehung eines Engpasses mit Hilfe von Maßnahmen nach Absatz 1 nicht vermeiden, so sind Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, die verfügbaren Leitungskapazitäten nach marktorientierten und transparenten Verfahren diskriminierungsfrei zu bewirtschaften.

    Jahreshöchstlast und Lastverlauf

    Jahreshöchstlast: 7.698 kW am 17.01.2024 um 17:45 Uhr

    Hochlastzeitfenster 2025

    Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Barmstedt behalten sich daher eine jederzeitige Änderung ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Stadtwerke Barmstedt aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.  

    Veröffentlichung gemäß § 15 StromNZV

    Nach § 15 StromNZV sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form, zumindest aber auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen. Im Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Barmstedt bestehen derzeit keine Engpässe.

  5. Netzentgelte

    Folgende Entgelte sind für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Barmstedt zu leisten:

    Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2025

    Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2024

    Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2023

    Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2022

    Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2021

    Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2020

    Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2019

     

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2018
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2018
    Netznutzung für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2018
    Allgemeine Bedingungen zur Anwendung der Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2018

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2017
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2017
    Netznutzung für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2017

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2016
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2016
    Netznutzung für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2016

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2015
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2015
    Netznutzung für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2015

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2014
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2014
    Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2014

    Allgemeine Bedingungen zur Anwendung der Netznutzungsentgelte
    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2013
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2013
    Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2013

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2012
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2012
    Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2012

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2011
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2011
    Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2011

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2010
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2010
    Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2010

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2009
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2009
    Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2009

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.03.2008
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.03.2008
    Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.03.2008

    Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.03.2007
    Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.03.2007
    Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.03.2007

     

    5.1 Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz

    Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme der Stadtwerke Barmstedt nutzen. Dies sind die Preisblätter für den Messstellenbetrieb gemäß MsbG:

    Preisblatt gültig ab 01.01.2023

    Preisblatt gültig ab 01.01.2024

    Preisblatt gültig ab 01.07.2025

  6. Zählzeitdefinitionen

    Eintarifzähler  

    Haupt-Tarif von 0:00 bis 24:00 Uhr, ganzjährig gültig.

    Zweizeitenzähler

    Der Arbeitspreis HT gilt nur für die in der Hochzeit, 01.04. bis 30.09. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr und vom 01.10. bis 31.03. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 7:00 bis 21:00 Uhr, gemessenen kWh. Der Arbeitspreis NT gilt für die in den anderen Zeiten gemessenen kWh.

    Wärmepumpe (separate Messung)

    Einen gesonderten Preis für Wärmepumpen können wir allein für unterbrechbare Wärmepumpen gewähren. Der Arbeitspreis HT gilt nur für die in der Hochzeit, 01.04. bis 30.09. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr und vom 01.10. bis 31.03. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 7:00 bis 21:00 Uhr, gemessenen kWh. Der Arbeitspreis NT gilt für die in den anderen Zeiten gemessenen kWh. Sperrzeiten vom 01.10. bis 31.03. täglich 07:00 bis 08:00 Uhr, 10:00 bis 12:00 Uhr und 18:00 bis 20:00 Uhr.

    Heizstrom Eintarif (separate Messung)

    Der Arbeitspreis Heizstrom gilt für die vom 01.04. bis 30.09. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 20:00 Uhr bis 7.00 Uhr und vom 01.10. bis 31.03. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 21:00 Uhr bis 7:00 Uhr gemessenen kWh.

    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG (Modul 3)

    Das Modul 3 beinhaltet ein zeitvariables Netzentgelt mit insgesamt 3 Tarifstufen (Arbeitspreisstufen):

    HT (Hochlasttarifstufe)
    NT (Niedriglasttarifstufe)
    ST (Standardlasttarifstufe - Arbeitspreis für die Entnahme ohne Leistungsmessung)

    Die Anwendung der drei Tarifstufen nach Modul 3 erfolgt gemäß nachfolgenden Zeiten:


    Quartal 1 (01.01. - 31.03.):

    ST: 08:00 bis 16:00 Uhr, 20:00 bis 24:00 Uhr
    HT: 05:00 bis 08:00 Uhr, 16:00 bis 20:00 Uhr
    NT: 00:00 bis 05:00 Uhr

    Quartal 2 (01.04. - 30.06.):

    ST: 00:00 bis 24:00 Uhr

    Quartal 3 (01.07. - 30.09.):

    ST: 00:00 bis 24:00 Uhr

    Quartal 4 (01.10. - 31.12.):

    ST: 08:00 bis 16:00 Uhr, 20:00 bis 24:00 Uhr
    HT: 05:00 bis 08:00 Uhr, 16:00 bis 20:00 Uhr
    NT: 00:00 bis 05:00 Uhr

     

  7. Strukturmerkmale

    Gemäß § 23c Abs. 1 EnWG sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, jeweils zum 01.04. eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes im Internet zu veröffentlichen:

    Netzgebiet Stadtwerke Barmstedt

    • § 23c (1) Nr. 1 EnWG Stromkreislänge der Kabel-/Freileitungen zum 31.12.2023 (inkl. HA-Länge).  

      Stromkreislänge MS   55,95 km
      Stromkreislänge NS  152,12 km

    • § 23c (1) Nr. 2 EnWG installierte Leistung der Umspannebenen zum 31.12.2023

      Installierte Leistung der Umspannebene MS/NS kVA 25.540

    • § 23c (1) Nr. 3 EnWG entnommene Jahresarbeit (31.12.2023)

      48.846.258 kWh

    • § 23c (1) Nr. 4 EnWG Anzahl der Entnahmestellen zum 31.12.2023

      Anzahl der Entnahmestellen MS: 12
      Anzahl der Entnahmestelle MS/NS: 30
      Anzahl der Entnahmestellen NS: 6.500

    • § 23c (1) Nr. 5 EnWG Einwohnerzahl im Netzgebiet der NS-Ebene zum 31.12.2023

      Einwohnerzahl: 10.702

      (Quelle: Einwohnermeldeamt Stadt Barmstedt)

    • § 23c (1) Nr. 6 EnWG versorgte Fläche zum 31.12.2023 (s. a. § 24 Abs. 2 Satz 2 und 3)

      NS km² 4,91

      § 23c (1) Nr. 7 EnWG geografische Fläche des Netzgebietes zum  31.12.2023

      Geografischen Fläche (Konzessionsgebiet) 17.33 km2

       

      § 23c (1) Nr. 8 EnWG Anzahl der Entnahmestellen mit einer viertelstündlichen registrierenden Leistungsmessung oder einer Zählerstandsgangmessung und die Anzahl der sonstigen Entnahmestellen zum 31.12.2023

      Entnahmestellen RLM: 42
      Sonstige Entnahmestellen (SLP): 6.458

      § 23c (1) Nr. 9 EnWG Name des grundzuständigen Messstellenbetreibers zum 31.12.2023

      Grundzuständiger Messstellenbetreiber: Stadtwerke Barmstedt

      Spannung Mittelspannung (kV) = 10 kV
      Anzahl Trafostationen (MS/NS) = 52 eigene und 8 fremde
      Jahreshöchstlast = 25.01.2023 17:30 Uhr mit 7.729 kW

       

    Veröffentlichungspflicht gem. § 23c (3) EnWG (Download)

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Unsere Zentrale:
Stadtwerke Barmstedt
Bahnhofstraße 27
25355 Barmstedt
Telefon: 04123 681-56
Telefax: 04123 681-641

Unser Kundenzentrum – für Sie vor Ort:

Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Telefon: 04123 681-56, Telefax: 04123 681-801
E-Mail: kontaktNO SPAM(at)stadtwerke-barmstedt.de

Hier finden Sie die Öffnungszeiten unseres Kundenzentrums.

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