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Stromnetz
Die Stadtwerke Barmstedt gewähren allen Netzkunden den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Stromnetz gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen (EnWG) und Rechtsverordnungen (StromNZV), (StromNEV).
Feststellung Grundversorger
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, den Grundversorger festzustellen und im Internet zu veröffentlichen. Die Stadtwerke Barmstedt teilen daher mit, dass die Stadtwerke Barmstedt Grundversorger im Versorgungsgebiet Barmstedt sind.
Bekanntmachung
Die Stadtwerke Barmstedt machen im Verhältnis zu verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (Az: BK6-06-009) Gebrauch und versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie im gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.Barmstedt, den 05.05.2008
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Neben den Allgemeinen Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung gewährleisten die "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB NS Nord 2012 (Ausgabe 2016)" und "TAB NS Nord 2019" sowie die "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Barmstedt zur Niederspannungsanschlussverordnung - NAV" die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der Stadtwerke Barmstedt.TAB NS NORD
TAB NS NORD BeiblätterTAB NS NORD ab 01.02.2020
TAB NS NORD Beiblätter ab 01.02.2020Niederspannungsanschlussverordnung
Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 ENWG stellen wir Ihnen hier die Anschlussbedingungen für Letztverbrauchern im Bereich Niederspannung zur Verfügung:NAV
Ergänzende Bestimmungen zur NAV
Preisblatt zu den ergänzenden Bestimmungen zur NAV
Kabel- und LeitungsmerkblattFormulare zum Anschluss von PV-Anlagen, KWK-Anlagen und Speichersystemen
Anmeldung Netzanschluss
Inbetriebsetzungsauftrag
Antrag für den Anschluss von Speichersystemen
Antrag für den Anschluss von Erzeugungsanlagen
Erläuterungen Musterformular
Erläuterungen Datenblatt Speicher
Anmeldung Steckerfertige ErzeugungsanlagenHausanschlussvertrag
Mit der Änderung bzw. Installation eines Stromhausanschlusses ist ein eingetragener Installateur zu beauftragen. Wurde die Änderung bzw. Installation vorgenommen, muss diese von einem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Barmstedt abgenommen werden.Netzzugang
Für den diskriminierungsfreien und transparenten Zugang und die sichere Nutzung des Stromversorgungsnetzes der Stadtwerke Barmstedt stellen wir Ihnen folgende Informationen bereit:
Lieferantenrahmenvertrag (LRV) - gültig ab 01.04.2022
LRV Strom BK6-20-160_21.12.2020
Anlage a - EDI-Vereinbarung
Anlage b – Sperrauftrag
Anlage c – Zuordnungsermächtigung
KontaktdatenblattInformationen für unsere Marktpartner:
Zur Gewährleistung eines reibungslosen elektronischen Datenaustausches im Rahmen der Kommunikation gemäß GeliGas sowie GPKE stellen die Stadtwerke Barmstedt in der Rolle des Lieferanten von Erdgas und Strom ihren Marktpartnern alle notwendigen Informationen zur Kommunikation zur Verfügung:Datenblatt Marktkommunikation Strom
Download-Link für unsere Zertifikate - gültig ab 22.05.2022
Nachweis für Wiederverkäufer bis 09.09.2018
Nachweis für Wiederverkäufer bis 14.06.2021
Nachweis für Wiederverkäufer bis 06.01.2024
Nachweis für Wiederverkäufer bis 18.10.2026Allen Lieferanten, die das Netz der Stadtwerke Barmstedt nutzen, wird eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 - der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 - GPKE) - angeboten.
In den Schritten 11 a und 11 b des Prozesses "Lieferantenwechsel", in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses "Lieferbeginn" und im gesamten Prozess "Zählerstand-/ Zählwertübermittlung" wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses "Stammdatenänderung" ist, aufgrund des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten, die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.Netzengpässe
Betreiber von Übertragungsnetzen haben im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren das Entstehen von Engpässen in ihren Netzen und an den Kuppelstellen zu benachbarten Netzen mit Hilfe von netzbezogenen und marktbezogenen Maßnahmen zu verhindern.
Lässt sich die Entstehung eines Engpasses mit Hilfe von Maßnahmen nach Absatz 1 nicht vermeiden, so sind Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, die verfügbaren Leitungskapazitäten nach marktorientierten und transparenten Verfahren diskriminierungsfrei zu bewirtschaften.
Jahreshöchstlast und Lastverlauf
Jahreshöchstlast: 7.729 kW am 25.01.2023 um 17:30 Uhr
Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Barmstedt behalten sich daher eine jederzeitige Änderung ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Stadtwerke Barmstedt aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.
Veröffentlichung gemäß § 15 StromNZV
Nach § 15 StromNZV sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form, zumindest aber auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen. Im Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Barmstedt bestehen derzeit keine Engpässe.
Netzentgelte
Folgende Entgelte sind für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Barmstedt zu leisten:
Vorläufige Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2025
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2024
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2023
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2022
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2021
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2020
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2019
Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2018
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2018
Netznutzung für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2018
Allgemeine Bedingungen zur Anwendung der Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2018Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2017
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2017
Netznutzung für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2017Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2016
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2016
Netznutzung für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2016Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2015
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2015
Netznutzung für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2015Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2014
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2014
Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2014Allgemeine Bedingungen zur Anwendung der Netznutzungsentgelte
Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2013
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2013
Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2013Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2012
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2012
Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2012Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2011
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2011
Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2011Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2010
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2010
Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2010Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2009
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2009
Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.01.2009Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.03.2008
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.03.2008
Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.03.2008Netznutzung für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.03.2007
Netznutzung für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.03.2007
Entgelte für Messung und Abrechnung, gültig ab 01.03.20075.1 Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme der Stadtwerke Barmstedt nutzen. Dies sind die Preisblätter für den Messstellenbetrieb gemä MsbG:
Zählzeitdefinitionen
Eintarifzähler
Haupt-Tarif von 0:00 bis 24:00 Uhr, ganzjährig gültig.
Zweizeitenzähler
Der Arbeitspreis HT gilt nur für die in der Hochzeit, 01.04. bis 30.09. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr und vom 01.10. bis 31.03. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 7:00 bis 21:00 Uhr, gemessenen kWh. Der Arbeitspreis NT gilt für die in den anderen Zeiten gemessenen kWh.
Wärmepumpe (separate Messung)
Einen gesonderten Preis für Wärmepumpen können wir allein für unterbrechbare Wärmepumpen gewähren. Der Arbeitspreis HT gilt nur für die in der Hochzeit, 01.04. bis 30.09. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr und vom 01.10. bis 31.03. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 7:00 bis 21:00 Uhr, gemessenen kWh. Der Arbeitspreis NT gilt für die in den anderen Zeiten gemessenen kWh. Sperrzeiten vom 01.10. bis 31.03. täglich 07:00 bis 08:00 Uhr, 10:00 bis 12:00 Uhr und 18:00 bis 20:00 Uhr.
Heizstrom Eintarif (separate Messung)
Der Arbeitspreis Heizstrom gilt für die vom 01.04. bis 30.09. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 20:00 Uhr bis 7.00 Uhr und vom 01.10. bis 31.03. montags bis einschließlich sonntags jeweils von 21:00 Uhr bis 7:00 Uhr gemessenen kWh.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG (Modul 3)
Das Modul 3 beinhaltet ein zeitvariables Netzentgelt mit insgesamt 3 Tarifstufen (Arbeitspreisstufen):
HT (Hochlasttarifstufe)
NT (Niedriglasttarifstufe)
ST (Standardlasttarifstufe - Arbeitspreis für die Entnahme ohne Leistungsmessung)
Die Anwendung der drei Tarifstufen nach Modul 3 erfolgt gemäß nachfolgenden Zeiten:
Quartal 1 (01.01. - 31.03.):
ST: 08:00 bis 16:00 Uhr, 20:00 bis 24:00 Uhr
HT: 05:00 bis 08:00 Uhr, 16:00 bis 20:00 Uhr
NT: 00:00 bis 05:00 Uhr
Quartal 2 (01.04. - 30.06.):
ST: 00:00 bis 24:00 UhrQuartal 3 (01.07. - 30.09.):
ST: 00:00 bis 24:00 Uhr
Quartal 4 (01.10. - 31.12.):
ST: 08:00 bis 16:00 Uhr, 20:00 bis 24:00 Uhr
HT: 05:00 bis 08:00 Uhr, 16:00 bis 20:00 Uhr
NT: 00:00 bis 05:00 UhrStrukturmerkmale
Gemäß § 23c Abs. 1 EnWG sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, jeweils zum 01.04. eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes im Internet zu veröffentlichen:
Netzgebiet Stadtwerke Barmstedt
§ 23c (1) Nr. 1 EnWG Stromkreislänge der Kabel-/Freileitungen zum 31.12.2023 (inkl. HA-Länge).
Stromkreislänge MS 55,95 km
Stromkreislänge NS 152,12 km§ 23c (1) Nr. 2 EnWG installierte Leistung der Umspannebenen zum 31.12.2023
Installierte Leistung der Umspannebene MS/NS kVA 25.540
§ 23c (1) Nr. 3 EnWG entnommene Jahresarbeit (31.12.2023)
48.846.258 kWh
§ 23c (1) Nr. 4 EnWG Anzahl der Entnahmestellen zum 31.12.2023
Anzahl der Entnahmestellen MS: 12
Anzahl der Entnahmestelle MS/NS: 30
Anzahl der Entnahmestellen NS: 6.500§ 23c (1) Nr. 5 EnWG Einwohnerzahl im Netzgebiet der NS-Ebene zum 31.12.2023
Einwohnerzahl: 10.702
(Quelle: Einwohnermeldeamt Stadt Barmstedt)
§ 23c (1) Nr. 6 EnWG versorgte Fläche zum 31.12.2023 (s. a. § 24 Abs. 2 Satz 2 und 3)
NS km² 4,91
§ 23c (1) Nr. 7 EnWG geografische Fläche des Netzgebietes zum 31.12.2023
Geografischen Fläche (Konzessionsgebiet) 17.33 km2
§ 23c (1) Nr. 8 EnWG Anzahl der Entnahmestellen mit einer viertelstündlichen registrierenden Leistungsmessung oder einer Zählerstandsgangmessung und die Anzahl der sonstigen Entnahmestellen zum 31.12.2023
Entnahmestellen RLM: 42
Sonstige Entnahmestellen (SLP): 6.458§ 23c (1) Nr. 9 EnWG Name des grundzuständigen Messstellenbetreibers zum 31.12.2023
Grundzuständiger Messstellenbetreiber: Stadtwerke Barmstedt
Spannung Mittelspannung (kV) = 10 kV
Anzahl Trafostationen (MS/NS) = 52 eigene und 8 fremde
Jahreshöchstlast = 25.01.2023 17:30 Uhr mit 7.729 kW
Veröffentlichungspflicht gem. § 23c (3) EnWG (Download)