Ursprünglich war der Wegfall der EEG-Umlage erst für Januar 2023 geplant, die Entlastung der Verbraucher beginnt nun deutlich früher. Wir begrüßen diese Maßnahme sehr und geben die Kostensenkung in vollem Umfang an unsere Kunden weiter.
Wie funktioniert das?
Unterjährige Änderungen der Preise, zu denen auch die Senkung der EEG-Umlage zählt, werden zur Jahresrechnung verbrauchsspezifisch von uns gewichtet. Wenn Sie eine individuelle, kWh-genaue Abgrenzung wünschen, können Sie bis zum 15.07.2022 unser Zählerstandportal nutzen und uns Ihren Zählerstand mit Ablesedatum 30.06.2022 ganz einfach online übermitteln.
Eine automatische Abschlagssenkung bis zu Ihrer nächsten Jahresrechnung erfolgt nicht. Falls Sie eine veränderte Abschlagshöhe wünschen, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail inklusive Angabe Ihrer Kundennummer und der gewünschten Abschlagshöhe an kontakt@stadtwerke-barmstedt.de. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, erreichen Sie uns selbstverständlich auch telefonisch unter 04123 681-56.