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Vertragsabschluss und Tarifwechsel
Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses, wie werde ich Glasfaserkunde?
Ist Ihre Immobilie noch nicht an unser Glasfasernetz angeschlossen, kann der neue Hausanschluss mit einem Antrag in Auftrag gegeben werden. Das notwendige Formular finden Sie auf unserer Homepage unter stadtwerke-barmstedt.de/service/hausanschluesse/. Um in den Genuss von schnellem Internet, günstiger Telefonie und/oder brillantem Fernsehen in HD-Qualität über Glasfaser zu kommen, müssen Sie zusätzlich einen XityLight Produktvertrag abschließen.
Zurzeit ist es noch nicht möglich, dass andere Anbieter (wie z.B. Telekom, 1&1 usw.) unser Glasfasernetz nutzen. Dies wird sich mittelfristig ändern. Die Bundesnetzagentur ist bereits damit beschäftigt, die Voraussetzungen für die Regulierung zu schaffen.
Der Zugang zu schnellem Internet wird immer wichtiger, daher stellt der Anschluss Ihres Hauses an unser Glasfasernetz in jedem Fall eine Wertsteigerung Ihres Zuhauses dar. Wenn Sie Interesse an einem Glasfaseranschluss haben, aber kein Produkt von uns nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Vorratsanschluss zu beantragen.
Für eine Nutzung unserer Produkte finden Sie den Antrag auf unserer Homepage unter Service / Downloads / Bestellung von XityLight. Bei Fragen zu den Produkten oder den Formularen melden Sie sich gerne telefonisch unter 04123 681-56 bei uns oder kommen Sie direkt in unser Kundenzentrum in Barmstedt, Am Markt 1 (im Rathausgebäude). Wir helfen ihn gern beim Ausfüllen der Formulare.
Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (MFH), wie werde ich Glasfaserkunde?
Ist Ihre Immobilie noch nicht an unser Glasfasernetz angeschlossen, kann der neue Hausanschluss mit einem Antrag in Auftrag gegeben werden. Das notwendige Formular finden Sie auf unserer Homepage unter stadtwerke-barmstedt.de/service/hausanschluesse/.
Unser Glasfasernetz wird und ist für die Erschließung sämtlicher Haushalte (100%) einer Gemeinde ausgelegt (zzgl. einiger Reserven). Es ist also ohne weiteres möglich, auch nach Abschluss der Erschließungsarbeiten in einer Gemeinde einen Glasfaseranschluss zu erhalten.
Bei MFH wird nach der Hauseinführung immer ein sogenannter Spleißverteiler (SPV) montiert. In diesem SPV wird das ankommende, aus vielen einzelnen Fasern bestehende Glasfaserkabel auf die einzelnen Wohneinheiten (WE) aufgeteilt. Jede Wohneinheit erhält eine separate Glasfaser, die komplett unabhängig von den anderen Wohneinheiten ist. Die Innenhausinstallation (NE-4 Installation) - also das Verlegen der Leerrohre bis in jede Wohneinheit - übernehmen wir nicht. Wir stellen Ihnen aber gern das entsprechende Leerrohr zur Verfügung (50 Meter pro WE kostenlos). Das Leerrohr kann in unserem Kundenzentrum bestellt und abgeholt werden. Wir empfehlen das Verlegen durch einen Fachbetrieb.
Wichtiger Hinweis: Jedes Mehrfamilienhaus ist individuell. Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Vertriebsleiter Nils Buttgereit (Telefon 04123 681-805, E-Mail: n.buttgereit@stadtwerke-barmstedt.de) auf.
Der Hausanschlussvertrag muss vom Eigentümer gestellt werden. Die Verträge für die Nutzung einzelner Produkte werden von den Bewohnern des Hauses direkt abgeschlossen.
Wie kann ich Verträge abschließen?
Die stets aktuellen Vertragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter stadtwerke-barmstedt.de/service/downloads. Die Verträge sind als ausfüllbare PDF-Dateien (z.B. mit Hilfe des Adobe Reader) hinterlegt. Diese können Sie ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns persönlich, per Post, eingescannt per E-Mail oder per Fax zukommen lassen. Gerne können Sie auch zu unseren Öffnungszeiten persönlich ins Kundenzentrum kommen und Ihren Vertrag vor Ort abschließen. Auch online ist der Vertragsabschluss möglich: Hierfür starten Sie Ihren Vertragsabschluss auf unserer Homepage unter dem Punkt Internet, TV & Telefon. Bitte beachten Sie beim Online-Abschluss, dass der Antrag für den Hausanschluss separat gestellt werden muss (nicht möglich beim Online-Abschluss). Über den Verfügbarkeitscheck werden Sie Schritt für Schritt durch den Vertrag geleitet.
Wie funktioniert die Kündigung des bestehenden Vertrages?
Das Kündigen des bestehenden Vertrages nehmen wir Ihnen gerne ab. Wir kündigen Ihren alten Vertrag erst dann, wenn wir eine Belieferung über unseren Glasfaseranschluss garantieren können. So stellen wir sicher, dass keine Versorgungslücke entsteht. Selbstverständlich entstehen Ihnen keine doppelten Kosten: Unsere monatlichen Preise werden Ihnen erst dann berechnet, wenn ihr alter Vertrag beendet ist und wir Sie aktiv versorgen. Eine Kündigung durch uns kann allerdings nur erfolgen, wenn eine Rufnummernmitnahme gewünscht ist. Reine Internetverträge oder auch Sonderkündigungen, zum Beispiel aufgrund von Umzügen oder zu geringer Leistungen, müssen vom Kunden selber gekündigt werden.
Kann ich meine alten Rufnummern behalten?
Ja, das können Sie. Wir sprechen die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter aus und beantragen gleichzeitig die Mitnahme der Rufnummern. Diese Rufnummernmitnahme ist nicht möglich, wenn Sie aus einem anderem Vorwahlgebiet in unser Versorgungsgebiet ziehen. Beispiel: Ein Kunde zieht von Hamburg nach Barmstedt. In Hamburg gilt die Vorwahl 040 in Barmstedt 04123. In diesem Fall vergeben wir neue Rufnummern, die alten können nicht mitgenommen werden. Die Rufnummernmitnahme in ein anderes Vorwahlgebiet ist von der Bundesnetzagentur strengstens untersagt. Eine Rufnummernmitnahme ist ebenfalls nicht möglich, wenn der alte Vertrag bereits vom Kunden selber gekündigt wurde und das Vertragsende länger als drei Monate zurückliegt. In diesem Fall hat der alte Anbieter die Rufnummern bereits verfallen lassen.
Wie ist die Mindestvertragslaufzeit / Kündigungsfrist?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Sofern der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt wurde, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann mit einer Frist von einem Monat ganz oder teilweise schriftlich kündbar. Wird der Vertrag aufgrund eines Umzuges zu einer Adresse außerhalb unseres Versorgungsgebietes vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, räumen wir ein Sonderkündigungsrecht ein. In dem Fall sind wir dazu befugt, noch weitere 3 Monate zu berechnen, auch wenn keine Leistung unsererseits erbracht wird. Sobald eine aktuelle Ummelde-Bestätigung für die neue Adresse vorliegt, beenden wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat. Sollte der Vertragsinhaber versterben, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde. Der Vertrag wird dann zum Ende des aktuellen Monats beendet.
Wie lange habe ich am Tag der Umstellung kein Internet und Telefon?
Am Tag der Umschaltung steht das Internetsignal sofort zur Verfügung, es steht in keiner Abhängigkeit zu ihrem bisherigen Anbieter. Der schaltet die Rufnummern in der Regel morgens zwischen 6 Uhr und 8 Uhr ab und hat dann bis maximal 12 Uhr Zeit, die Rufnummern zu uns zu übertragen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dieser Transfer in den meisten Fällen bereits gegen 9 Uhr erfolgt ist.
Wie kann ich meinen Tarif wechseln?
Sie haben Änderungswünsche? Wenn Sie Ihren Tarif wechseln, eine Option kündigen oder hinzubestellen möchten, dann schreiben Sie uns bitte einfach eine E-Mail an kontakt@xitylight.de oder kommen persönlich in unser Kundenzentrum.
Wichtig: Änderungswünsche via E-Mail müssen Ihren vollständigen Namen und Ihre Kundennummer enthalten und unbedingt von der bei uns hinterlegten E-Mailadresse abgeschickt werden. Das hat datenschutzrechtliche Gründe.
Die Umstellung der Produkte erfolgt in der Regel zum Monatsersten: bei einer Erweiterung der Produkte zum nächsten Monatsersten, bei einer Reduzierung der Produkte zum übernächsten Monatsersten. Eine Ausnahme bildet hier unsere Option TV. Wird TV hinzugebucht, kann es notwendig sein, die CPE zu tauschen und den Anschluss in unseren Stationen umzustecken. Diese Änderung ist also nicht auf Knopfdruck plan- und machbar, sondern Bedarf der Unterstützung unserer Monteure. Sie benötigt also etwas mehr Zeit.
Was passiert nach Antragsstellung?
Bitte beachten Sie, dass je nach Fortschritt des eventuell schon vorhandenen Glasfaseranschlusses, einige Punkte entfallen können:
- Prüfung auf Vollständigkeit der Anträge
- Prüfung der Bonität
- Anlage Ihrer Daten in unseren Systemen
- Zuschicken der Auftragsbestätigung per Post
- Koordination des Hausanschlusses - Ein Kollege wird in Kürze Kontakt zu Ihnen aufnehmen und einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Gemeinsam legen Sie dann den Punkt für die Hauseinführung Ihres Glasfaseranschlusses fest. Damit Sie XityLight später in vollem Umfang genießen können, besprechen Sie bei diesem Termin auch, inwieweit Anpassungen an Ihrer Innenhausverkabelung notwendig sind.
- Einholen von Genehmigungen und Leitungsauskünften
- Tiefbau - Nach Terminabstimmung erfolgen die Anschlussarbeiten auf Ihrem Grundstück und die Anbindung ihres Hausanschlussrohres an die Versorgungsleitung, die sich im öffentlichen Bereich befindet. Nach Fertigstellung des Tiefbaus erfolgt die Abrechnung des Hausanschlusses.
Hausanschluss Broschüre - Faserplanung – Bei diesem Schritt werden die entsprechenden Fasern für Ihr Objekt vorgesehen/geplant und wir können Ihnen einen verbindlichen, frühestmöglichen Liefertermin mitteilen. Gleichzeitig kündigen wir ggf. den Vertrag bei Ihrem alten Anbieter und leiten die Rufnummernmitnahme ein. Ihr bisheriger Anbieter bestätigt uns kurzfristig das reguläre Ende Ihres noch laufenden Vertrages. Damit Ihnen keine doppelten Kosten entstehen, planen wir diesen Endtermin als Lieferbeginn ein. So stellen wir auch sicher, dass keine Versorgungslücke für Sie entsteht.
- Versand der Zugangsdaten inklusive Schaltungstermin per Post
- Kabelzug – Unsere Kollegen stimmen mit Ihnen einen Termin vor Ort ab, um das Glasfaserkabel mit Hilfe von Druckluft von unserem Schacht bis in Ihre Immobilie einzublasen (so lautet der Fachbegriff für diesen Teilschritt tatsächlich).
- Montage des Haus- oder Wohnungsübergabepunktes – Wir stimmen einen weiteren Termin mit Ihnen ab, um den Abschlusspunkt für das Glasfaserkabel zu montieren. Gegebenenfalls müssen auch noch Arbeiten an einer Muffe erfolgen.