Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Barmstedt sind bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter stadtwerke-barmstedt.de veröffentlichten Informationen der Stadtwerke Barmstedt.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Nicht-barrierefreie Inhalte befinden sich aktuell noch in folgenden Bereichen:
- PDF-Dokumente zum Download
Alle ab dem 10.07.2023 hochgeladenen .pdf-Dokumente sind barrierefrei.
Sollten Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular, telefonisch unter 04123 681-56 oder schreiben Sie uns an die Adresse:
STADTWERKE BARMSTEDT
Bahnhofstraße 27
25355 Barmstedt
- Download-Dateien
Zum Teil werden Downloads in Formaten angeboten, die technisch nicht anderweitig dargestellt werden können. Diese Dokumente sind wegen unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei.
- Rechnungserklärer
- Kundenportal
Wir bemühen uns, die derzeit noch bestehenden Barrieren nach und nach abzubauen.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 12.07.2023.
Diese Erklärung wurde am 12.07.2023 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu unseren Ansprechpartnern
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.stadtwerke-barmstedt.de aufgefallen? Melden Sie sich gerne telefonisch unter 04123 681-56 oder per E-Mail bei uns unter kontakt. Unsere postalische Adresse lautet: (at)stadtwerke-barmstedt.de
STADTWERKE BARMSTEDT
Bahnhofstraße 27
25355 Barmstedt
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/ finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 (0)431 988 1620
E-Mail: bbit (at)landtag.ltsh.de