Information und Erklärung zur Barrierefreiheit

Stadtwerke Barmstedt

Die Informationen können Sie mit mindestens zwei Sinnen wahrnehmen. Entweder durch Vorlesen unserer Website durch Ihren Browser oder Lesen der Seite.

 

 

 

2. Rückmeldung und Anforderung von Informationen und Dokumenten

Sie können uns als Verbraucher jederzeit unter der Adresse nach Ziffer 1 eine Rückmeldung zur Barrierefreiheit geben. Insbesondere können Sie Fragen stellen oder Inhalte melden, die Ihrer Meinung nach nicht barrierefrei sind. Sie können unter dieser Adresse auch Informationen oder Inhalte anfordern und hierbei Wünsche äußern, in welcher barrierefreien Form eine Antwort für Sie hilfreich ist.

3. Geltende Anforderungen nach BFSG

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit für Verbraucher ergeben sich aus dem BFSG und der BFSGV. Für Wahrnehmung und Bedienbarkeit gilt das Prinzip der zwei Sinneskanäle.

Diese Bedienbarkeit ist Teil der wesentlichen vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:

 

 

Für Telekommunikationsdienste ist innerhalb der Grenze nach § 16 BFSG nach § 14 BFSGV Text in Echtzeit (RTT) sowie bei Video ein Gesamtgesprächsdienst bereitzustellen.

Weitere wesentliche Rechte eines Verbrauchers siehe insbesondere §§ 32, 33 BFSG. Es besteht ein Anspruch auf Schlichtung nach § 34 BFSG. Insbesondere können Sie uns auch eine Rückmeldung geben oder Fragen stellen, Ziffer 2.

4. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen

Wir erbringen insbesondere die folgend genannten entgeltlichen Versorgungsleistungen und Dienstleistungen für Verbraucher, die sie barrierefrei im Sinne des BFSG nutzen können. Weitere Informationen hierzu sowie die Bestellmöglichkeit erhalten Sie insbesondere auf unserer Webseite oder bei uns im Kundenzentrum. Detaillierte Informationen finden Sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den AGB.

4.1. Energieversorgung

Wir bieten in unserem Versorgungsgebiet die Belieferung unserer Kunden mit Strom, Erdgas und Wärme an.

4.2. E-Mobilität und Ladestationen für E-Fahrzeuge

Wir bieten im Versorgungsgebiet Lösungen für die E-Mobilität und insbesondere Ladestationen für Elektrofahrzeuge an.

4.3. Wasser

Wir bieten in unserem Versorgungsgebiet die Versorgung mit Wasser an.

4.4. Freizeitbad/ Schwimmbad

Wir betreiben ein Freizeitbad / Schwimmbad.

4.5. Telekommunikation

Wir erbringen Telekommunikationsdienste und stellen im Festnetz insbesondere Teilnehmeranschlüsse und Telefonie-Dienstleistungen sowie Internetzugang zur Verfügung. Sie finden auf unserer Webseite die AGB, Leistungsbeschreibung, Produktinformationsblätter, die Vertragszusammenfassung zu bestimmten Aufträgen, die Datenschutzinformationen und weitere Informationen über unsere Dienstleistungen.

5. Beschreibung der Erfüllung der Barrierefreiheit

Unsere Webseite stadtwerke-barmstedt.de sowie unsere Dienstleistungen erfüllen die Anforderungen nach dem BFSG. Wir haben entsprechende Tests durchgeführt. Diese haben ergeben, dass die Grundprinzipien sowie die detaillierten Pflichten erfüllt werden, soweit nachfolgend keine Ausnahmen beschrieben sind.

Falls Ihnen Barrieren auf unserer Webseite oder bei unseren Dienstleistungen entgegen den Bestimmungen des BFSG bekannt werden, bitten wir um einen Hinweis an unsere E-Mail: kontakt@stadtwerke-barmstedt.de. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und arbeiten ständig daran, unsere Dienstleistung und deren Barrierefreiheit zu verbessern.

5.1. Einschränkungen bei der Barrierefreiheit

Nicht barrierefreie Inhalte: Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Auch durch die Komplexität unseres Kundenportals ist eine Barrierefreiheit gemäß BFSG nicht komplett gegeben. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
  • Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.

5.2. Text in Echtzeit bei reinen Sprach-Telekommunikationsdiensten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG i.V.m. § 14 BFSGV besteht die Verpflichtung, bei Telekommunikationsdiensten und Notrufdiensten die Funktion Sprache in Echtzeit REAL Time Text (RTT)) anzubieten. Wir unterstützen bei diesen Diensten die Übertragung von Daten, die der Nutzer im Rahmen der sogenannten Internet-Kommunikationsdienste (OTT-Dienste) nutzt. Dies umfasst – wie beim Gesamtgesprächsdienst - entsprechende Textfunktionen. Interessierte Nutzer können somit über Apps (OTT-Dienste) unterstützt durch unsere Datenkommunikation Sprachdienste mit der Zusatzfunktion Text in Echtzeit nutzen.

Wir selbst bieten bei unseren Sprachkommunikationsdiensten, die wie ein klassisches Telefonat über den reinen Sprachkanal übertragen werden, jedenfalls bis 2027, kein RTT an. Hierfür sind die technischen Voraussetzungen netzübergreifend noch nicht erfüllt (technische Unmöglichkeit außerhalb unseres Einflussbereichs).

Soweit uns eine Verpflichtung zu RTT trifft, werden wir bei reinen Sprachdiensten im Festnetz sowie (sofern angeboten) bei 2G und 3G-Mobilfunknetzen hiervon wegen unverschuldeter Unmöglichkeit sowie gem. § 16 BFSG frei. Neben der technischen Unmöglichkeit würde RTT bei reinen Sprachdiensten („klassische Telefonate“) zu einer grundlegenden Veränderung der Sprachtelefonie führen, die nach der Verkaufsauffassung und der aktuellen Technik auf Sprache beschränkt ist und das Wesensmerkmal des Dienstes bildet.

RTT ist insbesondere bei Notrufen aktuell aus allen Netzen nicht möglich (technische Unmöglichkeit) und die isolierte Nutzung in unserem Netz würde zu Abbruch der Anrufe zur Notrufnummer führen. Grund ist, dass die Leitstellen diese Anrufe noch nicht verarbeiten können.

Die Funktion RTT wird deshalb zurzeit insbesondere bei Anrufen zu Notrufnummern (110 und 112) in unserem Netz nicht unterstützt bzw. unterdrückt.

5.3. Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

Komplexe interaktive Anwendungen z. B. Gewinnspiele und Spiele: Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen. (bspw. PDF-Dokumente, Rechnungserklärer, Kundenportale, Videos).

Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt. Dazu zählen bspw. unsere Kundenportale, Rechnungserklärer, PDF-Dateien, alternative Texte.

Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

5.4. digi·access Zugänglichkeitstool

Screenreader-Einstellungen

Mithilfe von kontextuellem Verständnis und automatischer Bilderkennung scannt und analysiert digi·access Webseiten und passt sie WCAG 2.2.-konform so an, dass die Screenreader blinder Benutzer die Webseite vollständig erfassen.

Anpassungen für die Tastaturnavigation

Die digi·access -Technologie analysiert die Strukturen und die Elemente der Webseite on-the-fly und fügt jedem Element eine reine Tastaturfunktionalität hinzu.

Individuelle Designanpassungen

Die Software digi·access ermöglicht jedem Nutzer, Anpassungen nach seinen individuellen Bedürfnissen vorzunehmen. Es ist möglich, die Benutzeroberfläche und das Design vom Inhalt bis zur Optik anzupassen.

digi Advanced Reader

digi·Advanced Reader ermöglicht es dem Besucher der Webseite, sich Texte vorlesen zu lassen.

Alt-Texte

Alternativtexte werden automisch erstellt

Kontrasteinstellungen

Kontrasteinstellungen werden automatisch vorgenommen

6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten für alle Länder:

MLBF, Magdeburg (in Errichtung)

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970

E-Mail: kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de

7. Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung mit 12.12.2025 und BFSG-Report vom 21.7.2025 basiert auf einem internen Prüfbericht und unterliegt weiterer Evaluierung.