Startseite > Service > Energie FAQ > Ablesung, Abrechnung und Abschlagszahlung
Ablesung, Abrechnung und Abschlagszahlungen
Ablesung
Sie können Ihre Zählerstände das ganze Jahr über bequem online über unser Ableseportal eingeben. Das Portal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und ermöglicht eine schnelle, sichere und einfache Übermittlung Ihrer Ablesewerte – unabhängig von festen Ableseterminen.
Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Abrechnungstermine gibt:
Einmal im Jahr benötigt Ihr Energielieferant einen Zählerstand für die Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Zusätzlich fordert der Netzbetreiber einmal jährlich – meist zu einem anderen Zeitpunkt – Ihren Zählerstand an, damit die Netznutzungsabrechnung zwischen Netzbetreiber und Lieferant erfolgen kann. In Barmstedt erfolgt lediglich eine Ablesung pro Jahr, da die Stadtwerke Barmstedt hier sowohl Lieferant als auch Netzbetreiber sind.
Darüber hinaus ist eine Zählerstandablesung erforderlich, wenn Sie neu einziehen oder ausziehen. Auch bei einem Lieferantenwechsel muss der aktuelle Zählerstand übermittelt werden.
Rechnungsturnus
Sie können selbst wählen, zu welchem Datum wir Ihnen die Jahresverbrauchsabrechnung erstellen. Zur Auswahl stehen folgende Termine:
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
- 31. Dezember
Rechnungserklärer
Auf unserer Homepage finden Sie unter „Service“ unseren „Rechnungserklärer“. Hier werden sämtliche Informationen zu Ihrer Rechnung erläutert und erklärt, welche Bedeutung die einzelnen Details haben.
Sollten doch noch Fragen offen sein, melden Sie sich gerne bei uns!
Erdgas Umrechnung m³ in kWh
Erdgas wird technisch in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Abrechnung ist jedoch entscheidend, wie viel Energie tatsächlich enthalten ist – und diese wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Der Energiegehalt von Erdgas variiert – da es sich um ein Naturprodukt handelt – je nach Herkunft und Zusammensetzung leicht. Durch die Umrechnung in kWh stellen wir sicher, dass Sie immer exakt die gelieferte Energiemenge bezahlen.
So funktioniert die Umrechnung:
m³ Erdgas × Zustandszahl × Brennwert = kWh
Zustandszahl: Berücksichtigt Druck und Temperatur des Gases
Brennwert: Gibt an, wie viel Energie im Erdgas steckt
Die Vorgaben sind gesetzlich geregelt und einheitlich festgelegt. Brennwert und Zustandszahl werden nicht vom Lieferanten bestimmt, sondern vom zuständigen Netzbetreiber ermittelt. Der Brennwert ergibt sich aus laufenden Messungen der Gasqualität, die Zustandszahl aus standardisierten Berechnungen zu Druck, Temperatur und Höhenlage.
Beide Werte werden regelmäßig von unabhängigen Prüfstellen (z. B. Eichbehörden) kontrolliert und sorgen für eine korrekte und transparente Abrechnung.
Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen sind regelmäßige Teilbeträge, die Sie während des Jahres immer zum Ersten eines Monats für Ihren Energieverbrauch zahlen. Sie basieren auf Ihrem bisherigen Verbrauch und den aktuellen Energiekosten. So verteilen sich die Kosten gleichmäßig über das Jahr und hohe Nachzahlungen am Jahresende werden vermieden.
Es werden 11 Abschläge pro Jahr erhoben. In dem Monat, in dem Ihre Jahresrechnung erstellt wird, ist kein Abschlag fällig. Beispiel: Wird Ihre Jahresrechnung zum 31. Dezember erstellt, entfällt die Abschlagszahlung im Januar.
Nach der jährlichen Ablesung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch ermittelt und mit den geleisteten Abschlägen verrechnet. Haben Sie mehr gezahlt, erhalten Sie eine Gutschrift; bei einem höheren Verbrauch entsteht eine Nachzahlung.
Gut zu wissen: Die Abschlagszahlung wird immer rückwirkend erhoben, d. h., dass Sie Energie bzw. Wasser von uns beziehen und erst im Folgemonat der Abschlag für diesen Bezug fällig ist.